Also, es gab dazu mal ein Gerichtsurteil.
Dieses besagte, dass ein Lehrer das Recht hat, im Rahmen einer pädagogischen Erziehung das Handy VORÜBERGEHEND an sich nehmen darf.
Allerdings muss das in in Relation sein. Hier wäre so 1 bis 2 Tage maximal. Ab 3 Tage greift er massiv in die Freizeit des Schülers ein und das darf er nicht.