Der § 447 BGB ist nur anwendbar, wenn der Käufer den unversicherten Versand gefordert bzw. verlangt hat.
"Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache..."
Dies ist hier nicht ersichtlich. Der Verkäufer hat den Nachweis zu erbringen. Beim Päckchen gibt es keinen Nachweis. Der Kassenbeleg weist nicht nach, an WEN die Sendung gegangen ist... Daher immer versichert verschicken.. auch wenn es teurer ist. spart ärger...