Der § 447 BGB ist nur anwendbar, wenn der Käufer den unversicherten Versand gefordert bzw. verlangt hat.

"Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache..."

Dies ist hier nicht ersichtlich. Der Verkäufer hat den Nachweis zu erbringen. Beim Päckchen gibt es keinen Nachweis. Der Kassenbeleg weist nicht nach, an WEN die Sendung gegangen ist... Daher immer versichert verschicken.. auch wenn es teurer ist. spart ärger...

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Ohje, der GdB errechnet sich aus der Summe der anerkannten Erkrankungen. Jede Erkrankung hat eine Zahl in Prozent... Der Arzt spielt bei der Antragstellung nur die Rolle des Berichtschreibers. Mehr nicht. Er darf nicht entscheiden. Das darf nur eine Behörde. Viele Airlines bieten Rabatte oder kostenfreie Sitzplatzreservierungen an. Einen Rechtsanspruch hat man nicht, da es sich beim Schwerbehindertenrecht um deutsches Recht gilt. Außerdem darf man nicht vergessen, dass Fliegen schon fast nichts mehr kostet.. Also, wo ist das Problem? Airlines sind nicht mal verpflichtet, eine Begleitperson kostenfrei zu befördern. Immer schön auf dem Teppich bleiben

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