Antwort
Das hängt davon ab, was das Gericht anordnet- ist ein persönliches Erscheinen nicht angeordnet- kann der Beklagte ( die Chefs) trotzdem erscheinen- du bist doch auch mit Deinem Anwalt da oder? dann mußt Du dir keine Sorgen machen- Dein Anwalt regelt das für Dich. Viel Glück