keine ahnung
Es war im Dritten Reich verbreitet, den Spruch auf dem Ehering zu verwewigen.
Eine Sechs ist immer blöd. Aber Eltern, die sich darüber aufregen, sind noch blöder. Wenn Du eine sechs in Geschichte hast, scheint Dein Lehrer ebenfalls kein As zu sein. Denn Geschichte kann man eigentlich nicht "lernen", sondern nur "begreifen". Aber um etwas zu erstehen, braucht man auch jemanden, der etwas gut erklärt und die zusammenhänge klarmacht. Ich weiß nicht, in welche Klasse Du gehst. Aber es gibt schon einige gute Bücher, die zusammenfassen was wichtig in einer bestimmten Epoche ist. Bei der Landesanstalt für politische Bildung bekommst Du einige sogar kostenlos.
Ansonsten sag nochmal was denn gerade Dein Thema in der Schule ist. Vielleicht findest Du hier etwas Hilfe, damit es beim nächsten Mal besser wird. Viel Glück dabei. und lass Dich nicht unter Druck setzen!
Überbevölkerung war KEIN Grund. Im gegenteil verließen doch vor der Industrialisierung hunderttausende Deutschland und wanderten in die USA aus. Im Folge der indsutrialisierung wurden sogar vermehrt Arbeitskräfte angeworben . insbesondere aus dem ehemaligen deutschen osten und Polen. Diese Arbeitskräfte wanderten vor Allem in das Ruhrgebiet ein, und trugen dort zu einer Bevölkerungsverdichtung bei. In den ländlichen gebieten nahm die Einwohnerzahl seinerzeit ab, weil insbesondere Tagelöhner versuchten, lukrative Jobs in den neu entstehenden Industrien zu bekommen.
Die Industrialisierung war eine Triebfeder des Imperialismus. Nach der Gründung des deutschen reiches 1871, verbunden mit einem rasanten Tempo bei der Industrialisierung, wuchs der Einfluss Deutschlands. gerade Wilhelm II. wollte dies auch dadurch hervorheben, dass er , ähnlich wie seine britischen verwandten, ein reich regiert, in dem "die Sonne niemals untergeht".
Der deutsche Imperialismus hat so gesehen eine Menge mit einem gewissen Maß an nationalem Minderwertigkeitskomplex zu tun. Natürlich aber auch mit dem bestreben der deutschen ndustriegiganten (Krupp etc.) ihren wirtschaftlichen Einflußbereich auszudehnen.
Spannend wäre z.B die Phase nach dem dem Einmarsch der Wehrmacht in Polen und dem sich daran anschließenden "Stellungskrieg" mit Frankreich. Da haben sich beide Armeen monatelang ohne Kampfhandlungen gegenübergestanden. Die deutsche Wehrmacht hatte nach dem Polenfeldzug nicht mehr ausreichend Munition um den krieg fortzusetzen. Durch die passive Haltung Englands und Frankreichs konnte Deutschland diesen Mangel beheben !
Interessant wären vielleicht auch die geheimen Rüstungsabkommen des deutschen Reiches mit Russland. Um 1925 begann Deutschland mit dem Aufbau einer geheimen Armee und Luftwaffe. Da Deutschland verboten war, eine eigene Luftwaffe aufzubauen, gab es Geheimabkommen mit dem Kommunistischen Rußland. Gute Literatur dazu u.a. die Erinnerungen von Generaloberst von Seeckt.
Also ich denke, dass der Einsatz von der Polizei getragen werden muss. Aus Sicht der Polizei handelte es sich um einen Gefahrenverdacht. Das macht ihr handeln erforderlich. ABER: Es handelt sich um eine Gefahr i. S. d. Gesetzes, jedoch sind im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vorerst nur gering einschneidende Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Gefahrerforschung)
zur Gefahrenerforschung hätte z.B. gehört, sich die Daten des Vermieters zu besorgen. Dort hätte man dann einen Zweitschlüssel zur Wohnung abholen können. Nur wenn dann die Tür nicht zu öffnen gewesen wäre, hätte man einen Schlüsseldienst o.ä. holen können. Weshalb die Feuerwehr kommt, ist eh unlogisch. Die hätten direkt mit einem Schlüsseldienst anrücken können. Die Maßnahme war völlig überzogen.
Wende Dich an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht !
Hallo zusammen, zur Verdeutlichung.
Meine Schwester verstarb vergangenes Jahr. Sie war bei der ARGE , war verschuldet und hat nichts hinterlassen. Ihre beiden Kinder haben zum einen kein Einkommen,zum anderen ca 1200 netto.
Da ich wesentlich mehr verdiene, habe ich die Beerdigungskosten übernommen, auch weil ich als Bruder dazu gesetzlich verpflichtet bin Die wollte ich nun als außergewöhnliche Belastung in meiner Steuererklärung absetzen. Dies wurde vom Finanzamt mit der Begründung abgelehnt, dass die durch den Sterbefall entstandenen Kosten nicht berücksichtigt würden, weil sie durch Erstattungen/den Nachlass gedeckt wären.
Es gab aber werder eine Erstattung noch einen Nachlass.
Auf telefonische Anfrage erklärte man mir, ich hätte beim Sozialamt einen Antrag auf Erstattung stellen MÜSSEN ! Da ich das nicht getan hätte, würde man meinen Antrag ablehnen.
Woraus ergibt sich eine Verpflichtung, einen solchen Antrag stellen zu müssen?
Wieso kann das Finanzamt entscheiden, dass ich einen möglichen Anspruch auf eine Ersatttung gehabt hätte und wieso kann das Finanzamt davon ausgehen, dass die Erstattung die gesamten Kosten der Beerdigung gedeckt hätten?
Das Thema ist zu komplex. Deshalb mal einige Stichworte
Niederlage im ersten Weltkrieg. Dolchstoßlegende. Versailler Vertrag. Ruhrkampf. Verfassungsprobleme.
Am Anfang war die WR recht instabil. das änderte sich erst Mitte der 20er Jahre. Allerdings nutzten gerade die reaktionären Kräfte, wie die äusserste Linke die Wirtschaftskrise zu Beginn der 30er Jahre, um die Republik im Kern anzugreifen. Dauernde Kabinettsumbildungen und Neuwahlen schwächten die demokratischen Kräfte.
Am Ende bildeten die Deutsch-Nationalen ein Bündnis mit der NSDAP im Glauben, die Nazis kontrollieren zu können.
Durch Ausnutzen der Weimarer Verfassung gelang es den Nazis, die Macht - völlig legitim (!) an sich zu reissen.
Den Anspruch auf Kindergeld hat das KIND ! Deshalb ist die Düsseldorfer Tabelle verbindlich, was den Mindestsatz angeht. Allerdings kann man vereinbaren, dass bei einem Kind lediglich der Regelsatz bezahlt und nicht eine Stufe oder zwei Stufen höher abgerechnet wird.
Denn eigentlich dient der erhöhte Unterhgalt der Absicherung der Mutter, die ihrer Unterhaltspflicht durch Naturalunterhalt nachkommt. Damit sie nicht in Schwierigkeiten gerät, ist der Ex gefordert. der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Mann immer genug zum Leben hat und es ihm super gut geht.
Laut Düsseldorfer Tabelle (Anhang) wird die PKV vom Nettoeinkommen abgezogen. Ebenso die berufsbedingten Aufwendungen und ggfs. ehebedingte Schulden. das bereinigte netto bildet dann die Berechnungsgrundlage. Am besten den Lohnsteuerbescheid nehmen . Davon die anfallen Jahresbeträge abziehen und die Summe durch 12 dividieren.
Das wäre die sauberste Lösung, da evtl. Erstattungen im Lohnsteuerbescheid berücksichtigt sind.