Hehlerware Diebesgut bei Ebay gekauft - was tun?
Hallo Ihr, im Januar 2013 ersteigerte ich bei ebay ein gebrauchtes Elektrowerkzeug für 151,73 €. Die Abwicklung ging ohne Probleme von statten und das Gerät ist bis heute bei mir im Gebrauch.
Heute erhielt ich nun eine Nachricht von einem anderen ebay-Mitglied, in der dieser meint, daß der Verkäufer damals ihm die Sache(n) gestohlen und über ebay versteigert habe. Der Verkäufer wurde zwischenzeitlich angezeigt und sei geständig.
Da es sich um Hehlerware handele, solle ich das Gerät an ihn (den Geschädigten) zurückgeben und mir den Kaufpreis vom Dieb erstatten lassen. Falls ich nicht zustimmen würde, würde ich von der Kripo und/oder seinem Anwalt hören.
Daraufhin habe ich direkt bei der Kripo hier angerufen und nachgefragt. Dort meinte der Kripo-Beamte, daß ich das Teil doch gutgläubig erworben habe und es daher auch nicht zurückgeben müsse.
Fragen: 1. Ist die Aussage des Kripo-Beamten so richtig? 2. Wie soll ich mich nun weiter verhalten? 3. Muss ich die Maschine zurückgeben? Und wie bekomme ich dann mein Geld zurück? 4. Werde ich nun strafrechtlich verfolgt?
Vielen Dank im Voraus.