Hallo zusammen,
ich habe über Ebay einen PKW versteigert. Als der Käufer nun zum abholen kam, hat er sich es anders überlegt mit der Begründung das es für ihn zuviel Arbeit wäre.
Ich hatte das Auto als Teileträger angeboten, sämtliche Mängel aufgezählt. Das Auto könnte jeder Zeit angeschaut werden.
Das Auto hat ein bisschen Rost, aber ich denke das ist bei einem Auto, welches über 20 Jahre alt ist, durchaus vorkommen kann.
Als Klausel hatte ich in das Angebot rein geschrieben, dass bei nicht Abnahme aus welchem Grund auch immer 20% des Kaufpreises fällig werden. Man will ja die Spassbieter fern halten.
Telefonisch sagte er mir auch zu, diese 20% zu überweisen.
Jetzt im nachhinein will er aber seine entstandenen Kosten gegenrechnen, irgendwelche wilde Versicherungen + die Wegstrecke, die er in Kauf nehmen musste um sich das Auto zu holen.
Jetzt meine Frage:
Hat er Anspruch auf diese Gegenrechnung? Zumal ich am Ende sogar drauf Zahlen soll, finde ich es eine riesen Frechheit.
Gruß
xit9r