Hallo,

ich habe bis letztes Jahr Kindergeld erhalten, und war dann anschließend nicht mehr Kindergeld berechtigt.

Ich bin seit dem Oktober 24 Ausbildungssuchend (1 Bewerbung geschrieben) mehr oder weniger Zusage erhalten mit Praktikum was ich Anfang März absolvieren werde und somit die Ausbildung sicher habe.

Ausbildungssuchend bei der Arbeitsagentur bin ich nicht gemeldet, da ich Ende Mai 25 werde und die meinten das es keinen Sinn mehr machen würde mich dort anzumelden.

Nun meine Frage: Bin ich berechtigt Kindergeld rückwirkend zu beantragen? Oder eher nicht, da ich nur 1 Bewerbung gesendet habe (aber ne Zusage für die habe) Kann ja keine weitere Bewerbungen schreiben wenn ich eine Zusage habe.

Danke im Voraus