Antwort
Dieses Ansinnen des werdenden Vaters und die Gleichgültigkeit der angehenden Mutter sollten unbedingt dem Jugendamt gemeldet werden, damit von dort eine engmaschige Kontrolle zum Schutz des Neugeborenen erfolgen kann. Die zukünftigen Eltern machen nicht den Eindruck, das Kindeswohl im Sinn zu haben!