Hallo, es ist so:

Ich war arbeitslos, bewarb mich bei einem Unternehmen, dieses sagte ich brauche die Weiterbildung „Betreuungskaft gemäß 43b, 53b sgb xi“. Ich kümmerte mich darum einen Bildungsgutschein zu bekommen von Arbeitsamt. Dies hat alles funktioniert.

Das Unternehmen hat mehrere Fachbereiche. Nun wollte ein andere Fachbereich mich unbedingt haben (man kann später einen geteilten AV vereinbaren um beide Bereiche zu machen - Betreuungskraft & Schulbegleitung).

Letztendlich habe ich nun einen Vertrag in dem anderen Tätigkeitsbereich unterschrieben. Der Bildungsgutschein war also dann hinfällig. Das Unternehmen sagte, sie bezahlen es mir. Nun ist so, dass ich Teilzeit als Schulbegleitung Arbeit und nebenbei die Weiterbildung zur Betreuungskraft finanziert bekomme.

Jedoch aus privaten Veränderungen & auch gesundheitlichen Gründen - möchte / kann ich Teilzeit arbeiten gehen & diese Weiterbildung bekomme ich nebenbei einfach nicht hin.

Wenn ich diese abreche oder in der vorgegebenen Frist nicht erfülle, werde ich sie dann bezahlen müssen?

… noch zur Info: Ich habe nichts unterschrieben, dass ich danach bei diesem Unternehmen in diesem Bereich anfange, ich habe auch nichts unterschrieben, wo ich mich irgendwie festlege oder verpflichte.