Steuer, Anlage L, Art der Gewinnermittlung, Forst
Hallo Forum,
in der Anlage L der Steuererklärung ist mir nicht ganz klar, ob man die "Art der Gewinnermittlung" jährlich ändern kann. Ich habe ein paar Hektar Wald und normalerweise 700 € jährlichen Verlust. Letztes Jahr habe ich aber Holz schlagen lassen und hatte plötzlich 16 T€ plus. Kann ich in normalen Jahren die Ausgaben geltend machen und bei Holzeinschlag die Ausgaben weglassen und nach Durchschnittssätzen pauschal Werbungskosten abziehen?
Danke für Eure Antworten