Meinst du nur bei Leuten, die nicht deine Freunde sind oder willst du die Pinnwand vor deinen Freunden verbergen? MfG
Von ebay schonmal abgeraten empfehle ich es direkt bei Apple.de zu kaufen. Je nach dem wie du es magst mit Vertragsbindung oder unlocked. Bei Amazon bekommst du das iPhone übrigens nicht günstiger!
Von meiner Seite aus empfehle ich das nachrüsten des PC's. Ist vielleicht das einfachste! Oder du schaust, welche Software deinstalliert werden kann. Es würde uns helfen, wenn du uns mal die Daten deines PC sagst! MfG
Also ich glaube nicht das Apple so blöd ist und den gleichen Fehler wie z.B beim iPad macht. Die werden schon früh genug produziert haben um eine gewisse Anzahl der iPhones zu verkaufen (sodass auch alle, die eins vorbestellt haben, eins bekommen!) Habe übrigens auch vor 3 Stunden vorbestellt :-)
Zur Information: Die Dame aus dem Acershop hat die einzelnen Festplatten falsch wieder reingesetzt. Dies habe ich nun behoben.
Also die Aufnahmeprüfung bei der Polizei und beim Zoll sind für jeden anders leicht oder schwer. Man kann es schließlich nicht einfach so bestimmen, manche sind besser in Mathematik, andere in Deutsch. Was ich dir sagen kann ist, das bei der Polizei der Sporttest von den Leuten einfach nur hochgeschraubt wird!
Die Polizei nimmt keine Praktikanten an? Bei uns in SH gibt es extra eine Abteilung für so etwas
Ihr dürft raus denn es gibt ja kein Gesetz was dies verbietet. Aber wenn die Polizei euch um diese Uhrzeit sieht könnt ihr davon ausgehen, dass ihr nach Hause gebacht werdet, für eure eigene Sicherheit, kann natürlich jeder Polizist anders sehen.
Nach §32 des StGB darfst du eingreifen, die Person dann auch nach dem §127 des StGB so lange festhalten wie es geht, das Paragraph 33 bezieht sich dann auf die Notwehr um dich oder einem anderen zu helfen, du kannst ihn auch 'niederschlagen' denn nach §33 ist es für dich nicht strafbar aus z.B. verzweiflung auf ihn stark einzuschlagen. Als erstes gilt immer Polizei rufen und dann die Lage im weiteren einschätzen.
Um es zu klären: Bis 16 Jahren darf man bis solange draußen beleiben wie man will, solange die Eltern mitspielen(§5-10JuSchG) Auf Partys und zu Orten die einem seelisch und psychisch nicht gut kommen bis max. 22.00Uhr!
Sowas nennt man auch Erziehungsmethode und es wird warscheinlich auch einen bestimmten Grund gehabt haben, das dein Kabel weggenommen wurde.
Zuerst: Es war ein wirklicher Fehler. So dann wäre das mit Saturn ja geklärt. Du wirst dann wohl alleine zum Verhör wegen der verfälschung der Aussage. Strafe hast du ja schon jetzt wird warscheinlich nurnoch die Polizei Bearbeitungsgeld verlangen. Vor Gericht kommt man nur wenn man den Diebstahl verweigert. Bei einem Vergehen wird es warscheinlich auch nicht sehr relevant sein, aber ein Eintrag bei der Datenbank der Polizei (Interpol) wird warscheinlich bleiben, was dann heißt, dass du keinen Job mehr tätigen 'darfst' welcher mit den Behörden zu tun hat.
Nach dem Gesetz muss er dir (eigentlich) das Teil was fehlt ersetzen, da es sich aber dabei um Textilien handelt und der Schaden sichtbar und vielleicht auch relevant ist, wird hierbei das Gesetz außerkraft gesetzt. Eine Einigung muss von Geschädigten und Täter kommen.
Wenn man von zuständigen Behörden (Ordnungsamt-Polizei) dabei erwischt wird, ist es mit einer Verwarnung dabei, welche sich aber nicht auf eine Geldstrafe hinauszieht, sobald man die Behörden nicht bespuckt oder vor die Füße spuckt.
Solange, bis der Leiter des Kaufhauses dich nicht aufhält ist es legal. Dich trifft keine Schuld. Die Polizei wurde nur zur Klärung dazugerufen und hat damit letzendlich gesehen nichts zu tun.
Nach dem Gesetz gesehen, ist das Flyer verteilen erlaubt, solange keine rassistischen, gewalttätigen (o.ä.) Dinge vorkommen. Eure Texte entsprechen des Wohlgehens und dabei ist nur das überkleben von Schildern, Postern o.ä nicht legal. Die Verschmutzung der Straße durch Flyer ist auch nicht dem entsprechend. Ansonsten sollte man sich beim Ordnungsamt informieren.
- Schritt: Rückruf und auf Glück versuchen jmd. zu erreichen 2.Schritt: Im Internet nach der Firmennr. (Falls vorhanden bei Gesprächsannahme) und eine E-Mail verschicken 3.Schritt: Gesetzlich-oder Rechtliche Schritte einleiten.
Es kommt immer drauf an, ich weiß jetzt auch nicht wie diese Frage genau ist aber ich denke mal zur Eigensicherung. Zur Eigensicherung sind Hand- und Daumenschellen jeder Zeit mitnehmnbar. Diese dürfen dann nach dem §126 des StGB eigesetzt werden (zur Notwehr!) §126= Jedermannsfestnahmerecht Jedoch zum Spaß in der Öffentlichkeit jemanden festzunehmen ist freiheitsentzug.
Notwehr tritt dann ein sobald du oder ein anderer angegriffen wird. Die eigentliche Notwehr, wo man auch nichts verkehrt machen kann ich das Jedermannsfestnahmerecht, §126 StGB. Das heißt den Angreifer ohne Verletzung zu Boden bringen und ihn dort festzuhalten. Schlagen ist immer verschieden, sollte man aber zur Notwehr nicht machen Grüße.
Sie darf auch währed des Unterrichtes sagen, 'wir schreiben eine Arbeit' Wenn man aber das Thema nicht drauf hat, entscheidet sich das eig. durch Absprache der Lehrer