Wir sind Eigentümer einer Wohnung mit 14 WE in Ostholstein. In unserem Mehrfamilienhaus standen bislang zwei Dachböden leer. Die Bauherrin stellte vor Jahren bereits Anträge auf Erstellung von Rettungsbalkonen und Erhöhung der Deckenhöhe um die Dachböden als Wohnraum zu veräußern. Wir als WEG genehmigten diese Maßnahmen nicht. Nun wurden diese Dachböden im Zuge einer Zanwangsversteigerung von neuen Eigentümern erworben. Diese gedenken die Räume, welche bei der Zwangsversteigerung als Hobbyräume ausgewiesen wurden, nun als Wohnraum zu nutzen. Teils für private Nutzung, teils zur Vermietung. Frage: Dürfen die Dachböden nun ohne unsere Zustimmung als Ferienwohnungen genutzt werden? Wie können wir dieses ggf. verhindern? Dürfen ohne unsere Zustimmungen bauliche Veränderungen um nun Wohnraum zu schaffen vorgenommen werden? Wie muss unser Verwalter ggf. für uns tätig werden? Genügt es, wenn zwei Eigentümer dagegen sind, oder benötigen wir Einstimmigkeit? Erst einmal herzlichen Dank, Gaby Denker