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Klenke

13.02.2011
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Klenke
20.02.2011, 16:54
Fortsetzung folgt

zum 31.12.2010 hatten wir unsere Wohnung gekündigt, aber leider vergessen den Dauerauftrag zu löschen. Hatten den Vermieter schriftlich gebeten den Betrag bis zum 07.02.2011 zurückzuzahlen...und nun die Fortsetzung

Drauf hatten wir ihn eine Forderung gestellt bis zum 14.03.2011 die versehentliche Miete zurückzuzahlen. Seine Antwort: Wir hatten die Wohnung in einen ungepflegten Zustand zurückgelassen und somit ist diese Wohnung nicht vermietbar und hat das Recht die Miete einzubehalten. Nach der Rechnung des Vermieters müssen wir noch drauf zahlen....

Es soll eine vorläufige Rechnung sein und die Rechnung der Firma die uns zugesandt wurde, entspricht nicht unsere Adresse.

Wie verhalten wir uns???

...zum Beitrag
Antwort
von Klenke
20.02.2011, 17:08

Nun ist die Frage was wir uns stellen, was ist besser ein Anwalt oder ein Mieterschutzverein. Uns geht es natürlich um die Kosten...

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