Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

Ich bezahle die Miete schon seit über einem Jahr.

Dass man Briefe wieder zurückschicken kann mit einem Vermerk, wusste ich nicht.
vielen Dank auch dafür !!!

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Lieferverzug und AGB vom Händler?

Hallo,

ich habe am 04.12.20 bei Kaps in der Filiale ein Sofa bestellt. Am 22.01.21 also 7 Wochen später erst die Auftragsbestätigung erhalten.

Im vertrag steht als Liefertermin KW7, was letzte Woche wäre. Kaps hat sich erst nach mehreren Emails gemeldet und natürlich alles auf Corona geschoben und den Liefertermin auf KW12 verschoben, wobei ich mir ziemlich sicher bin das wird an dem Datum auch nichts.

Ich habe mir nun die AGB angeguckt und folgendes gefunden.

"6.3 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei die Lieferung beeinträchtigenden Umständen durch höhere Gewalt. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer oder Wasser und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns herbeigeführt worden sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir Ihnen unverzüglich mitteilen. Dauert das Leistungshindernis in den vorgenannten Fällen über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen nach den ursprünglich geltenden Lieferzeiten an, so ist jede der Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle des Rücktritts werden wir eine etwaige bereits erhaltene Vorauszahlung unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz bestehen nicht."

Das ist doch auf höhere Gewalt bezogen also auch die Pandemie und wenn ich das richtig verstehe, kann ich nach KW11(KW7+4Wochen) aus dem Vertrag raus und somit wäre KW12 schon zu spät.

Habe ich das richtig verstanden ?

Danke!

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Jetzt hab ich gesehen dass die AGBs hinten auf mein Vertrag andere sind als die jetzt online stehen.

was ist jetzt gültig die online AGBs oder die die hinten auf mein Vertrag stehen ?

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