Ansteckender Krankheitsfall an der Schule, darf die betroffene Klasse gesagt werden?
An unserer Schule ist eine ansteckende Krankheit ausgebrochen, dennoch wurde uns verwehrt, die genannte Klasse zu benennen. Man berief sich hier auf das Datenschutzgesetz. Fällt eine ganze Klasse unter das Datenschutzgesetz, wenn auch hier keine personenbezogenen Daten genannt werden? Wäre ja immerhin toll zu wissen, ob die Klasse betroffen ist, in der das eigene Kind geht.
Danke für Antworten