Wenn die Wohnung auf Grund von Mängeln nicht wie gewöhnlich bewohnbar ist, darf die Miete gekürzt werden. Da der Mangel schon seit einem Jahr besteht, kann die Miete nicht mehr gemindert werden, da der Mangel zu lange bestand. Das Recht auf Minderung wurde verwirkt, das die Minderung nicht zeitnah vorgenommen wurde. In diesem Fall wäre eine frühere Mahnung mit androhender Mietminderung sinnvoll gewesen, wenn der Mangel nicht behoben wird. Sonst kann ich empfehlen zum Mieterbund oder einen Fachanwalt aufzusuchen.

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Es kommt darauf an was im Tarifvertrag geregelt ist. Nach §616 ist bezahlter Sonderurlaub zu gewähren beim Tod eines nahen Angehörigen. Ob der Opa darunter zählt entzieht sich meiner Kenntnis, glaube ehr nicht sh. weiter unten.

Zitat: In Deutschland ist der Arbeitgeber laut § 616 BGB verpflichtet, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitspflicht freizustellen, wenn er für eine „verhältnismäßig“ nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund schuldlos an der Arbeitsleistung gehindert wird. Welche Umstände einen solchen Grund darstellen können, ist im Detail umstritten. Genannt werden u.a.: Schwere Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen, Pflege eines erkrankten Kindes, eigene Eheschließung, Erfüllung religiöser Pflichten, Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspartnerin, Teilnahme an seltener Familienfeier, teilweise auch für die Durchführung eines Umzugs bei einem Wohnungswechsel.

Todesfall Ehegatte: zwei bis vier Tage
Tod Elternteils: ein bis drei Tage
Umzug: ein bis zwei Tage
Hochzeit/Heirat: meist zwei Tage
Geburt: meist zwei Tage

Weitere Regelungen auch im §45 SGB V...

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Ich würde einen Mietvertrag für ein Jahr abschließen, der sich stillschweigend um 1 Jahr verlängert, wenn nicht 3 Monate vorher gekündigt wird. Das würde bedeuten, dass die Erben kündigen können.

Außer dem könnten die Erben später wegen Eigenbedarf kündigen, wenn der Bedarf nachweisbar ist.

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Die Polizei ermittelt nur die Fakten und gibt diese der Staatsanwaltschaft weiter. Wenn die Beweise ausreichen kann es unter Umständen wegen der Tatmehrheit zur Gefängnisstrafe führen. Darunter Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne gültigem Führerschein und dann die Trunkenheitsfahrt, hier kommt es auf den Wert an.

Wie erwähnt, es muss alles beweisbar sein.

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Eine Mietminderung ist immer dann zulässig, wenn ein Mangel besteht. Bei Schimmelbesteht meist das Problem der Vermieter sagt der Mieter lüftet nicht richtig und der Mieter behauptet es liegt am Mauerwerk. Eine Mietminderung ist generell möglich. Besser ein Bausachverständiger schaut hier mal her und bestätigt das es am Mauerwerk liegt (Feuchtigkeitsmessung). So ein Sachverstäniger ist aber teuer. Es ist ratsam zu einem Fachanwalt für Mietrecht zu gehen. Wenn man noch eine Rechtsschutzversicherung hat und eine Deckungszusage im Streitfall bekommt, kommt diese auch meist für das Gutachten auf. Wenn der Rechtstreit gewonnen wird zahlt der Vermieter Kosten der Beweißführung also Gutachterkosten.

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Liegt an den Eisentabletten. Das steht auch in der Packungsbeilage.

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Lass es dir eine Lehre sein. Klauen lohnt nicht. Da du schon 14 bist geht wohl alles zum Staatsanwalt und wird vorm Jugendstrafgericht verhandelt. Mit einer Jugendstrafe wirst du rechnen können. Gemeinnützige Arbeit oder so was. Wenn du Glück hast, stellt die Staatanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. Ins Heim kommst du nicht gleich. Deine Eltern und Geschwister haben damit nichts zu tun. Das Jugendamt könnte eventuell engeschaltet werden, wird sich bloß mal zu Hause umsehen mehr nicht.

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Dann muss ein Ablesedienst vorbei kommen und ließt die Röhrchen ab.

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Auf alle Fälle weiter kühlen. Wahrscheinlich war es eine Wespe. Vielleicht ist der Stachel noch drin. Sollte es nicht besser werden such halt nen Arzt auf. Kann sein das es sich um eine allergische Reaktion handelt.

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Kläre das mit deinem Vermieter. Du hast immerhin 6 Monate Zeit dir ne neue Wohnung zu suchen. Aber rein rechtlich erst nach 6 Monaten.

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eine 100% ige Sicherheit gibt es nicht, außer man verzichtet auf Sex, so wie du aber alles geschildert hast, sollte es keine Probleme geben

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werde doch Tierarzt

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dafür ist man über den Arbeitgeber versichert... es sei er hat grob fahrlässig gehandelt... wenn Schlüssel auf dem Postweg verloren gehen kann er doch nichts dafür...

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Keinen Anspruch auf Überstunden nach Aufhebungsvertrag?

Hallo,

Letzten November war ich bei einer Firma fest angestellt und habe ein Angebot bekommen bei einem anderen Unternehmen eine zweite Ausbildung anzufangen, was mir sehr wichtig war da ich dort wesentlich besser verdiene und generell bessere Konditionen und dafür auch gleich entspanntere Arbeit habe. Nun musste ich meinen alten Chef um einen Aufhebungsvertrag bitten weil ich nur noch zwei Wochen Zeit hatte bis ich bei der neuen Ausbildung hätte anfangen müssen. Mein Chef wollte das nicht da er damit einen qualifizierten Arbeiter für einen Bereich verlor wo man schon etwas länger brauch um ihn zu lernen, sprich es würde große Probleme geben dafür einen neuen zu finden da dieser erstmal angelernt werden müsse was dauert. Nach viel Überreden hat sich mein Chef dazu entschlossen den Vertrag mit mir zu machen und hat dort aber reingeschrieben ,weil er mir ja "so entgegen gekommen ist" , "Herr ... hat keinen Anspruch auf etwaige Überstunden oder Urlaubstage." Den Vertrag musste ich ja nun unterschreiben da mir nichts anderes übrig blieb wenn ich bei dem neuen Unternehmen anfangen möchte. Das wären jetzt insgesamt ca. 40 Stunden gewesen woraufhin ich den Schichtleiter fragte ob ich dann die letzten drei Tage frei machen darf hieß es er redet nochmal mit dem Chef. Am nächsten Tag kam der Schichtleiter zu mir und meinte er hat mit dem Chef geredet und ich soll es ausgezahlt bekommen sofern ich denn bis zum letzten Tag vernünftig arbeite. Das habe ich getan, mein Geld habe ich bis heute nicht gesehen.

Ist das so rechtens so etwas in einen Aufhebungsvertrag zu schreiben?

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War der bisherige Vertrag auch ein Ausbildungsvertrag? Wenn ja, dann dürfen keine Überstunden entstehen (Berufsausbildungsgesetz).

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10 % sind vollkommen in Ordnung. Sollten sich jedoch weitere Mängel daraus ergeben wie zB Schimmel kann eine weitere Mietminderung vorgenommen werden. Dem Vermieter muss eine Frist gegeben werden zur Beseitigung der Mängel. Es kann nicht sein das der Vermieter eine Minderung vorschlägt. Durch defekte Fenster entstehen zudem auch erhöhte Heizkosten, wobei der Vermieter verdient.

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Hier muss klar entschieden werden, ob ein Wohnen während der Sanierung zumutbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein muss der Vermieter auch unter Umständen für Übernachtungskosten zB. Hotel, Pension, Bekannte aufkommen.

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Ab 1.1.2010 begann die Verjährungsfrist die am 31.12.2012 abgelaufen ist. Unter den Umständen die du hier beschreibst ist die Forderung verjährt.

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