Hallo damit man es vielleicht versteht.Ich meinte mit einem Beschluss, Muss ihm das Gericht nicht einen Beschluss ausstellen, wen er in das Objekt Eindringt, wenn ich nicht am oder Im Objekt brinn. Es war kein Wasser Rohrbruch oder sonst eine Gefahr in Vollzug. Ich wollte in das Angemietet Objekt um mir was zu holen was ich dort gelagert habe. Ich stand vor der Tür, es war ein Neues Schloss drin. Ich habe das Schloss vorher an der Tür Getauscht, weil ich von der Nachbarschaft gehört habe, das die Eltern im Objekt ein und aus ging wenn ich nicht da war. Und weil ich Festgestellt habe, das Gewisse Gegenstände Verschwunden waren. Und ich nicht wollte das noch mehr Sachen Verschwinden. Aus diesem Grund hatte ich das schloss gewechselt..Ich hatte keine andere Möglichkeit meine Sachen vor weiteren Diebstähle zu Schützen. Wenn der Vermieter mich Angeschrieben hätte, er will das Objekt Besichtigen ,hätte man einen Termin ausmachen können. Da er aber mich nicht erreicht hatte weil ich in Urlaub war, Nahm er das Recht selber in die Hand.Und lies sich die Tür von einem Schlüssel Dienst aufmachen. Ohne das er irgend welschen Beschluss vom Gericht vorgelegt hat, der ihm das Recht gibt in meiner Abwesendheit ein zu dringen.
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