Antwort
An Deinem Fahrrad darfst Du machen was Du willst. Das fällt unter das Freiheitsrecht unseres Grundgesetzes. Die Straßenverkehrsordnung verbietet Dir auch nicht die Bremsen abzubauen, wie sonst sollte es Dir ermöglicht werden die Bremsen auszutauschen. Was die StVO allerdings von Dir verlangt, ist dass Du auf öffentlichen Wegen nur ein verkehrstüchtiges Fahrzeug bewegst. Bremsen gehören da auch dazu.
Aber sag mir mal, warum bremst Du nicht mit beiden Bremsen? Da hast Du doch einen viel kürzeren Bremsweg?