Falls Dir das nicht nur bei Bier passiert, sondern auch wenn Du Weizenprodukte isst (wie Deine Brezel), dann könnte es auch Zöliakie sein (Weizenunverträglichkeit). Weizen ist in der Regel ja auch im Bier enthalten.

Ein Bekannter von mir, der allerdings nicht unter dieser Krankheit leidet, bekommt bei vielen Biersorten auch schon nach einer Halbe Kopfschmerzen. Er meint, das liege an der Rezeptur vieler Brauereien. Bestimmte Biersorten kann er aber problemlos trinken.

Schau Dir mal einfach an, was Bier für Inhaltsstoffe hat und beobachte, wie Du reagierst, wenn Du sie nicht in Form von Alkohol zu Dir nimmst, sondern in ihrer Reinform.

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Definitiv grundsätzlich ja. Es gibt Kontomodelle, da bezahl man nichts, wenn man online-banking macht und jeden Monat ein gewisser Betrag eingeht.

Auf jeden Fall bei verschiedenen Banken erkundigen.

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Ich hatte dasselbe Thema.Soweit ich mich erinnere, musste man schon Angaben machen, wie der Verdienst vorher war (Gehaltsbescheinigung). Aus diesem Verdienst errechnet sich ja auch Dein ALG 1.

Ich war auch noch selbständig nebenher, wollte diese Selbständigkeit ausbauen und auch nur vorübergehend ALG 1 erhalten. Auch zum Verdienst aus der selbständigen Tätigkeit musste ich Angaben machen und die werden je nach Höhe mit einberechnet.

Da ich recht gut vermittelbar war, bekam ich von Anfang an Stellenbeschreibungen, wo ich mich bewerben sollte. Da die Selbständigkeit aber gut anlief, aber eben noch nicht den vollen Verdienst brachte, wollte ich aber gar keine Stelle mehr. Und da musst du aufpassen !!! Wenn Du von vorneherein schon sagst, dass Du an Jobangeboten nicht interessiert bist, weil Du was anderes vorhast, können die den Spieß umdrehen. Dann heißt es, Du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und dann bekommst Du gar nichts.

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