Hallo Yeap1990 ;-)

Ich freue mich, dass es hier endlich mal eine Frage zu meinem Steckenpferd gibt.

Also, Du darfst Dich zum Ersten beim Finanzamt nicht verzetteln ! Was hast Du als Art Deiner Unternehmenstätigkeit / Deines Unternehmens auf der Gewerbeanmeldung eingetragen ? Genau das muss Deine Gewerbetätigkeit als Unternehmer auch verbriefen, zumindest darf es insgesamt keine großen Abweichungen geben, sonst schaut das Finanzamt genauer hin !

Du musst dem Finanzamt für das gesamte Jahr 2013 eine EÜR, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung einreichen und dort eintragen bzw. ankreuzen, dass Du Kleinunternehmer gemäss § 19 UStG bist.

Kleinunternehmer ist, wer:

  1. im letzten Wirtschaftsjahr nicht mehr als 17500 EUR Umsatz hatte

                   UND 
    
  2. vorraussichtlich nicht mehr als 50.000 EUR Umsatz im akzuellen (derzeit laufenden) Wirtschaftsjahr haben wird !

  3. Für einen Kleinunternehmer wird sehr wohl Umsatzsteuer ausgelöst, jedoch muss er diese nicht an das Finanzamt abführen, denn:

Er ist gemäss § 4 UStG Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen von der Zahlung der Umsatzsteuer der unter gemäss § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallenden Umsätzen von der Steuer befreit.

Dieses gilt, wenn Du innerhalb Deutschlands Deinen Firmensitz hast.

Mit allen Arten von Umsätzen kann man sich dennoch nicht die Kleinunternehmerregelung gemäss §19 UStG seinem hiesigen Finanzamt glaubhaft machen,

denn:

Diese Steuerbefreiung gilt nicht für die innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge, z. B. Du kaufst Dir über Deinen Deutschen ebay account ein neues Auto in Österreich, Umsatzsteuerzahlungspflicht und Vorsteuerabzug gemäss §15 Abs. 4a sind entsprechend anzuwenden.

Fazit:

Melde dem Finanzamt über diese EÜR Deine Umsätze, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze des Anlagevermögens - also z. B. Computerverkäufe abziehen - , Aufwendungen und den daraus resultierenden Gewinn, TRAGE DORT AUCH EIN, DASS DU KLEINUNTERNEHMER BIST und übermittle die EÜR unterschrieben bzw. zertifiziert dem Finanzamt !

All diese Informationen stellen keine Beratung im rechtlichen Sinne dar und ich gebe darauf auch keine Gewährleistung auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

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Hallo Energy,

was ist damit passiert ? Hat sie es die Toilette runtergespült oder ist es im Hausmüll gelandet ?

Es gibt Frauen, die vertragen die Pille überhaupt nicht und "steigen" deshalb "um" auf Anderes. Habt Ihr darüber eigentlich ausführlich gesprochen ?

Hast Du auch diese "Entsorgung" mit ihr ausführlich besprochen, bzw. hast Du sie daraufhin angesprochen ?

Ich bin der Meinung, dass sie wahrscheinlich kein falsches Spiel spielt, denn das geht auch einfacher.

Viel Glück ;-)

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Hallo Shyla,

das kann schon mal passieren, dass Mann schneller kommt als Frau :-D

Und was Deine nicht gewollte Schwangerschaft betrifft, würde ich einen Schwangerschaftstest machen ! Da dieser meines Wissens möglicherweise nicht oder nicht ganz von der Krankenkasse bezahlt wird, so muss Jeder von Euch Beiden die Hälfte davon bezahlen, denn VERANTWORTLICH seid IHR BEIDE !

Viel Glück und egal, ob er positiv oder negativ ist, entscheidet über Eure Zukunft immer gemeinsam ;-)

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Kittelschürzen ist das Allerbeste was es gibt !

Sie sind schön anzusehen, sehr praktisch in der Handhabung, schützen uns und können auch besonders Sexy ausschauen ;-)

Ich habe sehr viele davon und würde sie auch sehr gern selbst schneidern ;-)

Einen Kittelschürzen Club wollte ich auch schonmal gründen, jedoch ist das damals im Sande verlaufen.

Kittelschürzen sind Kult auf der ganzen Welt und das ist gut so ;-)

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Hallo Julchen,

wenn er "nur" chatten will, dann ist das nicht normal !

Auch mit 14 Jahren kann man mal gemeinsam ins Kino gehen, denn es gibt auch schöne Filme ab 14 (FSK 14).

Sprech ihn einfach mal an und sage ihm was Du willst und wie er sich Eure Freundschaft vorstellt UND WAS ER DAFÜR TUN WILL !

Good Luck !

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Es kommt darauf an, ist sie verrostet, dann könnte so ein rostlösendes Spray wie man es bei Autos verwendet helfen.

Auch eine Feststellzange (Zange, welche man separat noch per Schraube am zu bearbeitenden Werkstück festdrehen kann) helfen, vielleicht bei Zuhilfenahme eines Hammers für das Bewegen der festgezogenen Zange.

Wenn das alles nichts hilft, dann kannst Du eigentlich nur noch das Plaste an den 2 Flügelschrauben soweit zerbrechen dass Du die Schrauben per Winkelschleifer auch Flex genannt oder mit einer Eisensäge zerschneiden / abtrennen kannst.

Viel Glück ;-)

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Anschaffungskosten + Kosten des Erwerbes (Beförderung des Vermögensgegenstandes / Wirtschaftsgutes von Versender A zu Empfänger B, bis Empfänger B die Verfügungsmacht erreicht) + Versetzung in den betriebsbereiten Zustand durch Empfänger B

= Anzusetzende Anschaffungskosten für den Investitionsabzugsbetrag

Es gibt natürlich noch wesentlich mehr für die korrekte Ansetzung des Investitionsabzugsbetrages zu berücksichtigen.

Bei weiteren Fragen einfach mailen ;-)

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