Hallo Yeap1990 ;-)
Ich freue mich, dass es hier endlich mal eine Frage zu meinem Steckenpferd gibt.
Also, Du darfst Dich zum Ersten beim Finanzamt nicht verzetteln ! Was hast Du als Art Deiner Unternehmenstätigkeit / Deines Unternehmens auf der Gewerbeanmeldung eingetragen ? Genau das muss Deine Gewerbetätigkeit als Unternehmer auch verbriefen, zumindest darf es insgesamt keine großen Abweichungen geben, sonst schaut das Finanzamt genauer hin !
Du musst dem Finanzamt für das gesamte Jahr 2013 eine EÜR, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung einreichen und dort eintragen bzw. ankreuzen, dass Du Kleinunternehmer gemäss § 19 UStG bist.
Kleinunternehmer ist, wer:
im letzten Wirtschaftsjahr nicht mehr als 17500 EUR Umsatz hatte
UND
vorraussichtlich nicht mehr als 50.000 EUR Umsatz im akzuellen (derzeit laufenden) Wirtschaftsjahr haben wird !
Für einen Kleinunternehmer wird sehr wohl Umsatzsteuer ausgelöst, jedoch muss er diese nicht an das Finanzamt abführen, denn:
Er ist gemäss § 4 UStG Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen von der Zahlung der Umsatzsteuer der unter gemäss § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallenden Umsätzen von der Steuer befreit.
Dieses gilt, wenn Du innerhalb Deutschlands Deinen Firmensitz hast.
Mit allen Arten von Umsätzen kann man sich dennoch nicht die Kleinunternehmerregelung gemäss §19 UStG seinem hiesigen Finanzamt glaubhaft machen,
denn:
Diese Steuerbefreiung gilt nicht für die innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge, z. B. Du kaufst Dir über Deinen Deutschen ebay account ein neues Auto in Österreich, Umsatzsteuerzahlungspflicht und Vorsteuerabzug gemäss §15 Abs. 4a sind entsprechend anzuwenden.
Fazit:
Melde dem Finanzamt über diese EÜR Deine Umsätze, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze des Anlagevermögens - also z. B. Computerverkäufe abziehen - , Aufwendungen und den daraus resultierenden Gewinn, TRAGE DORT AUCH EIN, DASS DU KLEINUNTERNEHMER BIST und übermittle die EÜR unterschrieben bzw. zertifiziert dem Finanzamt !
All diese Informationen stellen keine Beratung im rechtlichen Sinne dar und ich gebe darauf auch keine Gewährleistung auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.