Guten Tag,
angenommen Person A. arbeitet mit 35 Stunde bei einem Pflegedienst als Fachkraft.
Person A. hat keinen festen Dienstplan und arbeitet als Springer, das heißt Person A. bekommt entweder Anweisungen vom Vorgesetzten der ihre Einsatzzeiten bestimmt oder kann sich flexibel in den Dienstplänen der je nach Bedarf eintragen, was Person A. in der achtmonatigen Arbeitszeit beim AG auch tat und so durchschnittlich die 35 Stunden Arbeitszeit pro Woche erreichte.
Ende November erkrankte Person A. für 4 Wochen, AU lag dem AG pünktlich vor.
Da Person A. Ende November aber noch keine Dienstzeiten für den Dezember erhalten hatte (Vorgesetzte sagte Ende November, die Einsätze können noch nicht bestimmt werden) gab es zu Beginn der AU keinen vorgegebenen Dienstplan für den nächsten Monat
In der Dezember Abrechnung merkte A. dass es kein Gehalt gab. Aus der Zeiterfassung ist es ersichtlich dass die Krankentage zwar vermerkt waren, aber nicht vergütet worden - da kein Dienstplan vorlag. Diese nicht gearbeiten Tage sind zwar als "krank" vermerkt, aber tauchen als Minussaldo auf.
Ist dieses gerechtfertigt? Muss der AG da nicht die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten Monate berechnen, da es Person A. Ja zum Nachteil ausgelegt wird, flexible Mitarbeiterin zu sein die auf Anweisung det Vorgesetzten "wartet".
Hinzuzufügen wäre noch dass ein fester Vertrag mit monatlichem Festgehalt besteht. Im Vertrag galt die Berufsbezeichnung der Pflegefachkraft mit 35 Stunden. Keine Honorarkraft o.ä. sondern normal SV-pflichtig angestellt.
Ich bedanke mich für Antworten. Liebe Grüße