Arbeitgeber zahlt nicht bei Krankheit - gerechtfertigt?

Guten Tag,

angenommen Person A. arbeitet mit 35 Stunde bei einem Pflegedienst als Fachkraft.

Person A. hat keinen festen Dienstplan und arbeitet als Springer, das heißt Person A. bekommt entweder Anweisungen vom Vorgesetzten der ihre Einsatzzeiten bestimmt oder kann sich flexibel in den Dienstplänen der je nach Bedarf eintragen, was Person A. in der achtmonatigen Arbeitszeit beim AG auch tat und so durchschnittlich die 35 Stunden Arbeitszeit pro Woche erreichte.

Ende November erkrankte Person A. für 4 Wochen, AU lag dem AG pünktlich vor.

Da Person A. Ende November aber noch keine Dienstzeiten für den Dezember erhalten hatte (Vorgesetzte sagte Ende November, die Einsätze können noch nicht bestimmt werden) gab es zu Beginn der AU keinen vorgegebenen Dienstplan für den nächsten Monat

In der Dezember Abrechnung merkte A. dass es kein Gehalt gab. Aus der Zeiterfassung ist es ersichtlich dass die Krankentage zwar vermerkt waren, aber nicht vergütet worden - da kein Dienstplan vorlag. Diese nicht gearbeiten Tage sind zwar als "krank" vermerkt, aber tauchen als Minussaldo auf.

Ist dieses gerechtfertigt? Muss der AG da nicht die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten Monate berechnen, da es Person A. Ja zum Nachteil ausgelegt wird, flexible Mitarbeiterin zu sein die auf Anweisung det Vorgesetzten "wartet".

Hinzuzufügen wäre noch dass ein fester Vertrag mit monatlichem Festgehalt besteht. Im Vertrag galt die Berufsbezeichnung der Pflegefachkraft mit 35 Stunden. Keine Honorarkraft o.ä. sondern normal SV-pflichtig angestellt.

Ich bedanke mich für Antworten. Liebe Grüße

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Danke für eure Antworten!!

Der Arbeitgeber scheint aber so zu argumentieren:

Person A. ist Ende November erkrankt und für den Dienstplan im Dezember nicht eingetragen worden. Nicht geplant bedeutet laut AG: keine Lohnfortzahlung.

Person A. hat so genau genommen nicht nur keinen Lohn erhalten sondern auch ca. 130 Minusstunden auf dem Zeitkonto.

In der Vergangenheit war es so, dass A. zum Monatsende den Auftrag der Vorgesetzten bekam sich in die jeweiligen Dienstpläne flexibel einzutragen.

A. tat dieses und hat immer den Stunden soll erreicht.

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Vielen Dank erstmal für eure Antworten! Das hilft mir schon weiter! Also, die Tat soll vor 2 Monaten stattgefunden haben. Da weder ich oder der Freund meiner Mutter (wir leben jetzt im selben Haus) diese Software benutzen oder gar diesen Film angeschaut haben, kann ich mir das wirklich nicht erklären. Trotzdem danke, ich werde die Abmahnungshotline mal kontaktieren.

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