Hallo,
Habe online 2 Tickets gekauft aber diese nie erhalten. Nach langem Email Verkehr und einer eidesstattlichen Versicherung habe ich nun eine "Einlassbestätigung" erhalten. Auf dieser steht der Vermerk " bitte beachten Sie dass die Originaltickets immer Vorrang haben"
Heist doch, wenn der Veranstalter oder die Post die Tickets entwendet hat und verkauft hat, hat die Person mit den original Tickets den Platz - und nicht ich.
Daraufhin habe ich Einspruch erhoben, und mir wurde mitgeteilt das es nicht möglich ist mir original Tickets zu senden.
Soll/ muss ich das akzeptieren? Das Konzert ist erst in 10 Monaten, und das sind Plätze in der ersten Reihe. Am Schluss fahren wir 50 km dort hin und unsere Plätze sind besetzt ... dann kann ich vll rechtlich vorgehen, aber ich habe einen ruinierten Abend.
Soll ich das Geld einfach zurück buchen? Oder zu meiner Rechtsschutz greifen?
LG