Antwort
Leinsamen enthalten Blausäure, ein schweres Gift, dass sich erst bei Erhitzung vom Korn löst! Lebensmittelrechtlich müssen die Hersteller den noch unbedenklichen Gehalt klar deklarieren: 150 mg Blausäure pro Kilogramm. Tun sie das nicht, muss der Warnhinweis drauf. Mit dem Warnhinweis erhöht erhöht sich der Grenzwert auf 250 mg.
https://www.lebensmittel-forum.de/faq/forum-lebensmittel-und-ernaehrung/kann-ich-leinsamen-roh-essen-und-in-welcher-menge-91163