hi, also sobald du Anzeichen aufzeigst, dass du anderen oder dir selber wehtun möchtest, muss das deinen Erziehungsberechtigten (wenn du unter 18 bist) gemeldet werden…, wenn du aber 18 oder älter bist, hast du die komplette Kontrolle…. aber du kannst natürlich über alle deine Probleme reden, auch das du dir selber wehgetan HAST. Aber zur Not, frag sie einfach am Anfang eurer Sitzung…
Liebe Grüße