Im Mietvertrag steht: Einrichtungen, mit denen der Mieter die Räume versehen hat,kann er wegnehmen. Der Vermieter kann aber verlangen,das die Sachen zurückbleiben,wenn der Vermieter soviel zahlt,wie zur Herrstellung einer neuen Einrichtung erforderlich wäre,abzüglich eines angemessenen Betrages für die Abnutzung,es sei denn, der Mieter hat ein berechtigtes Interesse an der wegnahme.

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Der Vermieter wußte das die alte Küche entsorgt wurde (vermieter ist meine mutter) War sogar bei der Planung der neuen dabei. Allerdings ziehen wir wegen Streit mit ihr aus,ist auch nicht zu kitten, reden unmöglich.

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Die alte Küche existiert nicht mehr.

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Ok, Danke für die Links, wenn ich richtig gelesen und verstanden habe, sollte der schlimmste Fall wohl nicht eintreten. Das Haus hat eine Gesamtwohnfläche von 110 qm, aber aufgeteilt in 2 Wohnungen, ich bewohne die größere. Die Grundstücksgröße passt auch, ländlich bis 800 qm, wir haben 740 qm.

Das Haus ist eine DHH mit normaler Ausstattung, was den Wert nicht besonders steigert.

Auf was die alles achten ist echt der Hammer.(mit recht natürlich)

Bei Verkauf ist der Kredit komplett bezahlt.

Ich denke ich werde aufjedenfall einen Anwalt dazu befragen.

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Das ging ja schnell, super.

Danke schön.

Also ausloggen ist bei mir Pflicht, das mach ich immer.

Es läuft alles über ein großes Netzwerk,mehrere PC´s, dann wird das sicher gespeichert. Hat er sich denn jetzt strafbar gemacht?? Mir ist es ja gestern erst aufgefallen, wer weiß wielange er das schon gemacht hat, die Daten werden bei mein.vz nur 5 Tage gespeichert.

lg

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