In einer Strafverhandlung eröffnet der Staatsanwalt die Verhandlung indem er die Klage gegen den Angeschuldigten erhebt. Der Staatsanwalt trägt belastende und entlastende Gründe für und gegen den Angeklagten vor.
Danach spricht der Rechtsanwalt des Angeklagte für den Angeklagten. Daraufhin kommt der Angeklagte zu Wort. Der Strafrichter befragt den Angeklagten zum Tathergang.
Daraufhin werden etwagige Zeugen vernommen.
Am Ende der Vernehmung der Zeugen hat der Angeklagte das letzte Wort.
Vor Aussprechen des Urteils zieht sich der vorsitzende Richter mit den Schöffen zur Beratung zurück.
Daraufhin erfolgt am Ende der Verhandlung der Urteilsspruch ( die Urteilsverkündung).
Nach dem Urteilsspruch ist die verhandlung geschlossen oder aber sie wird nochmals vertagt.
Der Angeklagte muss auf jeden Fall auf etwagige Rechtsmittel, mit denen er gegen das Urteil angehen kann vomn Richter hingewiesen werden.