Antwort
Information vom Amt: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/waffenrecht/Seite.2450220.html#:~:text=Pfeffersprays%20gelten%20als%20Waffen%20im,ausschlie%C3%9Flich%20in%20einer%20Notwehrsituation%20erlaubt.). Grundsätzlich gilt hier https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/3 also Notwehr. Du darfst rich also gegen einen Angriff verteidigen. Der Angreifer könnte dich natürlich anzeigen, dass geht immer, allerdings würde es nicht zu einer Verurteilung kommen, außer du verstößt gegen Stgb Paragraf 3. Das Kommentar auf Jusline ist hier hilfreich.