Ja, kann man grundsätzlich.
Jedoch wird dabei so gut wie nie was drauß, da die Anzeige gleich ins "Abgelehnt"-Fach wandert. In der Regel haben Polizei und Gemeinde ein Abkommen untereinander, dass an StW kein Strafzettel ausgestellt wird. Denn parken Polizisten mal falsch, z.B. auch ohne Blaulicht, dann kann das Ordungsamt davon ausgehen, dass es wegen Gefahr im Verzug oder anderen gefährlichen Situationen ist, sodass dort fast nie ein Strafzettel auch nur ausgestellt wird.