Antwort
Unter 18... ...braucht man entweder die Einwilligung der Sorgeberechtigten oder es liegen beim Jugendamt aktenkundige Gründe vor, die dies begründen und das Jungendamt unterstützt das Ausziehen von den Eltern(teil).
Ab 18 ausziehen ist auch nur dann möglich, wenn..
....wenn die Eltern dafür aufkommen oder die Person selber dafür aufkommt - also KEIN AMT. ... die Person eine eigene Familie gegründet hat und mit dieser Zusammenleben will (Kind ist zwingend) - hier zahlt das Amt, wenn nötig. ... schwerwiegende Gründe gegen das weitere verbleiben bei dem Sorgeberechtigten vorliegen (Misshandlungen, Gewalt, ...) - etwas pubertäre Probleme sind nicht genug.