"In Deutschland ist Voyeurismus als solcher kein Straftatbestand, allerdings können voyeuristische Handlungen, insbesondere Bildaufnahmen in manchen Fällen strafbar sein. § 201a StGB regelt, dass unbefugte Aufnahmen einer Person, „die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet“, nicht erlaubt sind, solange diese nicht die Einwilligung dazu gibt. Es besteht das Recht am eigenen Bild. Der Täter wird mit maximal zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Wer eine solche Aufnahme benutzt oder einem Dritten zugänglich macht, wird ebenfalls mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft."

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