Hallo,
habe folgendes Problem - ich weiß, diese Fragen wurden bereits häufiger gestellt - nur blicke da nich unbedingt durch...
Ich hatte gestern einen Verkehrsunfall mit 0 % Schuld - laut Polizeiprotokoll.
Nach dem Gutachten heute stünden die Reperaturkosten bei knapp 6000 € -
der Zeitwert des Fahrzeugs bei 5800 €.
Der Gutachter hatte mir geraten, das auto als wirtsch. Totalschaden abzurechnen, hat mich natürlich auch darauf hingewiesen, das ich bis 130 % Reperaturanspruch hätte...
Das Ding ist, ich habe dieses Auto auf 4 Jahre finanziert, von denen nichtmal 2 Jahre rum sind...
Ergo von einem Anfangsbetrag von knapp 12000 (incl Zinsen etc.) (reiner Fahrzeugwert bei Neukauf knapp 9500) - sind hierbei noch gut Beträge an Raten offen.
Bekomme ich nun von der Versicherung lediglich den Zeitwert ausgezahlt in Höhe von 5800 €? dieser würde ja nicht reichen um den Kredit zu tilgen, nehme ich nun mal stark an...
oder sind aus anderer Quelle noch Beträge zu erwarten?
Habe nun die Wörter Restwert, oder Wiederbeschaffungswert noch aufgeschnappt, komme in dem Thema nur nich ganz klar...
Wäre froh, wenn mir hierbei jmd. eine passende Erklärung liefern könnte.
Gruß