Sehr geehrte/r Herr/Frau ,
Vielen Dank für Ihre Anfrage bei unserem Kunden-Support.
wir haben Ihre Beanstandung erhalten und erwidern hierauf wie folgt:
Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, haben wir schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine Anmeldung unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für das Angebot der Go Web Ltd. anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben, zudem wurde auf der Seite explizit die Volljährigkeit bestätigt:
Ich habe die AGB & Verbraucherinformationen gelesen und akzeptiert, bin volljährig, und nehme ab sofort bei xxx.de teil.
Diese Handlung ist, auch strafrechtlich relevant, sowohl im Hinblick auf einen sog. Eingehungsbetrug zu Lasten der Go Web Ltd. als auch in Form der Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 Abs. 1, 2 StGB:
"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf J