Laut gesetz ist der Mitarbeiter nicht haftbar zu machen, zum einen da der Generallschlüssel für jeden greifbar da lag und zum anderen die Sorgfaltspflicht gerell verletzt werden würde, da das andere Büro hätte auch verschlossen sein müssen um dies vor zu beugen, was aber auch nicht der Fall war. Dadurch ist wenn dem Mitarbeiter keine grobe Fahrlässigkeit nach gewiesen werden kann er nicht haftbar zu machen. In dem Falle übernimmt den Schaden die Betriebshaftpflicht der Firma, da es sich im weitesten Sinne um einen Einbruch mit Diebstahl handelt... LG

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Hey, du solltest mind. zwei wochen damit warten, damit dein Korper sich hormonell wieder umstellen kann. Auch wenn du es nicht verspürst ist in dir "offenes Gewebe" was durch die Blutung gereinigt wird und danach gilt es das wieder aufzubauen. Es könnte möglich sein das du durch zu vorzeitigen Verkehr wieder eine Blutung verursacht bzw. auch die möflichkeit besteht Krämpfe und Schmerzen aus zu lösen dadurch. Körperlich besteht keine Gefahr, aber gibt deinem Körper die Zeit sich zu regenerieren kurz einmal..... LG

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Hallo, laut meinem Steuerbüro, dürfen 14 Jährige bereits arbeiten als Bedienung, aber nur mit Lohnsteuerkarte und Gesundheitspass auf Ferienjob-Basis. Außerhalb der Ferien ist dies erst ab 16 Jahren legal gestattet. Hoff ich konnt helfen. LG

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