ok,danke für die Antworten,sicher ist schriftlich immer besser,meine bedenken sind einfach nur,mein Mann hat mit seinem (ggfs) neuen AG mündlich einen Arbeitsvertrag geschlossen,und die Kündigung für den alten erarbeitet.Der neue "Chef" möchte das er sofort die Kündigung bei seinem Ag einreicht,damit er meinen Mann zum nächsten Termin einstellen kann.Geht dieses aber scheif,was ich nicht hoffe,ist die die komplete Existens von uns gefährdet,da wir aufgrund der Kündigung kein Anrecht auf Alg1/2 hätten,und dies ist bei einer Familie mit Kindern nicht gut.

Ich mache mir da viele Sorgen drum,da ich was das angeht nicht an meinen Mann ran komme,und er sich ausschliesslich auf das mündliche von seinem (vielleicht) neuen Chef verlässt

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Ausziehen mit 16 Jahren, wie wird es möglich?

Hallo, ich bin im März 16 geworden und besuche die 10. Klasse eines Gymnasiums und habe seit ca. 2 Jahren große Probleme mit meiner Familie (hauptsächlich) mit meiner Mutter. Anfangs war es nur harmlos und wir haben es auf die Pubertät geschoben. Es hat sich allerdings immer verschlimmert. Und nun ist es so das nur noch Streit zwischen uns herrscht. Ich muss dazu sagen, das auch ich Schul beitrage, da ich ein sehr "rebellischer" Jugendlicher bin. Gründe für Streitigkeiten sind. Haushalt (meine Freunde sagen das ich sehr viel helfe und ich mach das auch gerne, wenn ich die Zeit habe, allerdings habe ich heut zum Beispiel vergessen die Wäsche abzunehmen und werde als undankbares Kind beschimpft das nur nimmt nicht gibt), meine Gewicht (ich werde als fett beleidigt - wiege 63kg bei einer Größe von 1,69) und das Weg gehen (darf nicht länger als 12 weg bleiben, habe deswegen auch schon gelogen und gesagt ich schlage bei Freunden, da ich keine anderen Auswege sah) Mir würde jetzt wegen zu langem wegbleiben und einer unerlaubten Party Hausarrest bis zu den Sommerferien erteilt...Ich hatte schon oft vor auszuziehen, allerdings hatte ich nie den Mut dazu bzw. War ich zu wenig informiert und zu jung. Meine Eltern Leben getrennt und meine Mutter hat einen Mann seit ich 2 Jahre bin. Ich seh' ihn als mein Vater und wir verstehen uns gut. Zu meinem leiblichen Vater habe ich wenig Kontakt und auch nicht vor mehr aufzubauen, geschweige den bei ihm einzuziehen. Schreibt bitte nicht, das ich nochmal mit ihr reden soll oder ähnliches, das hilft mir nicht weiter. Theoretisch steht mir ja Kindergeld zu und wie sieht es aus mit meinem leiblichen Vater ( meine Mutter hat das alleinige Sorgerecht ) Ist es möglich eine eigene Wohnung zu beziehen? Vielen Dank für alle Tipps und Ratschläge. :)

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hört sich an,wie eine normale pubertät mit 16 ;) aber du kannst ausziehen,wenn deine mutter es erlaubt UND du deine wohnung und leben finanzieren kannst,ohne alg2"sozialgeld! ohne erlaubnis und geld (woher auch immer) geht es nur via jugendamt,aber das muss das amt dann erst prüfen ob du dann in eine pflegefamilie kommst,zu hause bleibst oder zu 1% in eine eigene wohnung ziehen darfst.

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meist bekommen obdachlose deshalb keine wohnung,weil sie keine leistungen vom statt erhalten. ein alg2/sozialgeld empfänger hat ein recht auf eine angemessene wohnung und dies kann auch kein amt verwähren. wenn jemand leistungen erhält aber dennoch keine wohnung bekommt,liegt es meist an den vermietern/vermittlern selber.da leider in deutschland alle über einen kamm geschoren werden.

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also erstmal tust du mir leid. ich kenn das gefühl.aber nur weil jemand ggfs hübscher oder dünner ist als man selbst,müssen das nicht andere so sehen! vielleicht schauen sie dich auch an,weil sie wissen das die vielleicht dünner sind,aber du hübscher bist,es nur selber nicht erkennst.mit den blicken schaffen sie es das du dich wie nix fühlst,und haben es dann erreicht das du für die keine konkurenz bist,lass dich darauf bloss nicht ein! wenn die das so stört,hol tief luft,geh auf die beiden zu,sprech sie an,das es dich stört wie sie dich ansehen,,werd denen gegenüber frech und frag ob sie ein foto von dir wollen dann könnten die dich den ganzen tag beneiden..verlier bloss nicht dein selbstbewusst sein! ich weiß das es schwer ist,aber alles machbar,wenn du an dich glaubst

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jein, da du alg2 beziehst (warum auch immer wenn du noch zur schule gehst) ,musst du bis du 25 bist bei deinen eltern bzw sorgeberechtigten wohnen,solange du nicht dein eigenes geld verdienst. die miete würdest du nicht bezahlt bekommen von 600€,da es einen regelsatz gibt zb für 1person (je nach bundesland/region) 300€KM ,diese darfst du dann nicht überschreiten,zudem kommt noch die qm der wohnung,und den strom wie sämtliche andere neben -und erhaltungskosten musst du ja auch zahlen,und von keinen 400€ alg2 /mon wirst du das nicht können.

du könntest dir aber eine eigene kleine wohnung nehmen,wenn das job center es erlaubt und du nachweisen kannst das du nicht mehr "zu hause" wohnen kannst,zb weil kein platz mehr ist.dann wäre dies möglich,das die miete ggfs übernommen wird

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sicher kannst du sie einfach tönen. nur es wird den ehilungsprozess deiner haare nicht helfen,sondern sie werden weiterhin brüchig sein. du solltest erstmal die haare nicht färben,bleichen oder tönen.dies ist alles chemie die deine haarsubstanz angreift. wasche sie mit shampoo speziell für brüchiges haar,lasse dir regelmäßig die spitzen scheiden und dann werden sie nach und nach auch wieder schön und vorallem gesund und heile.

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einen job suchen,der die spaß macht und nu max bis zum ausbildungsanfang geht, bedenke aber,das dies nicht leicht sein wird. und das du mit deinem ausbildungsgehalt dann auch deine wohnung bezahlen muss,sowie alle anderen nebenkosten. an deiner stelle wäre es eigentlich sinnvoller zu hause wohnen zu bleiben,bis du fertig mit der schule bist. du hast keinen anspruch auf zb alg2 da du unter 25 bist und somit zu hause wohnen kannst

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akku rausnehmen,alles was abnehmbar entfernen und in reis liegen lassen,ruhig ein paar tage. bloss nicht mit hitze (fön oder heizung usw) bei gehen,dadurch können kontakte schmelzen. mit glück geht es dann wieder an

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das ist klar.. aber wenn der nun nochmal kommt.. muss mein onkel ihm die gleich geben oder nich?

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