Hallo ,
Bitte um sachliche antworten zum Fall.
11.7 wurde ich beleidigt bedroht usw mehrmals. Beweise alle da. (SMS)
Monate hat man ja 3 Monate zeit. Das wäre dann der 11.10.
Am 9.10 habe ich telefonisch mit der Dienstelle gesprochen. Da ich im Ausland war , meinte der Herr am Hörer ich könne Strafantrag , Schmerzensgeld, Anzeige auch per Post stellen und ich meinte was wenn ich am 10.10 das dann per post sende und es erst am 15. Oder 20.10 ankommt ob es dann überhaupt noch gültig sei? Er meinte das passt schon ich habe ja jetzt angerufen und wenn ich es vor dem 11.10.21 also am 10.10 versende passt es.
Gesagt getan am 10.10 hab ich alles geschildert Anzeige usw gestellt jnd per Post versendet. Am 22.10 war ich zurück in Deutschland und habe dann bei der Polizei Ende Oktober angerufen und die meinten das wird bearbeitet ich bekomme bald Post.
Am 3.11 Kam Post und ich schilderte alles nochmal stellte die Anträge die sie mir zusandten und Sendete denen die SMS Beweise per Mail.
Gestern kam dann Post und es hieß das Verfahren wird eingestellt laut Paragraph 170 2 StPO
Der Strafantrag sei nicht rechtzeitig gestellt worden. Frist wäre 3 Monate heisst es.
Die Beleidigung wird nur auch Antrag verfolgt heisst es. Was heißt das auf Antrag verfolgt???
Die Tat war am 11.7 gewesen und dem Strafantrag hätte die am am 17.11 erst erhalten .
H komme beschwerde Innerhalb von 2 Wochen einlegen. So was kann ich tun kann ich was tun ? Der Herr am Telefon erzählte mir am 9.10 ja was anderes ..
Wer sich fragt warum ich das nckjt früher tat ..aus Angst das was Schlimmes passieren wird ganz einfach aber ich kann das so nicht lassen diese Person muss strafrechtlichbestraft werden.
Lg