Guten Abend,
vor gut einem Jahr wurde ich mit 34 km/h zu schnell (außerhalb geschl. Ortschaft) geblitzt. Datum der Tat: 27.10.2011, Rechtskraft: 17.12.2011.
Heute wurde ich leider wieder geblitzt (80 km/h laut Tacho, erlaubt waren 50 km/h, ausserhalb g.O.) und befürchte nun ein Fahrverbot, weil man ja nicht innerhalb eines Jahres mit 25 km/h zu schnell geblitzt werden darf.
Meine Frage besteht nun darin, ob die mit "innerhalb eines Jahres" ab dem Datum der Tat oder ab Datum der Rechtskraft meinen??
Zudem habe ich vor einem Jahr eine Verwarnung bekommen wegen meinen 8 Punkten. Dabei stand auch, wenn ich mich in Zukunft nicht an die Verkehrsvorschriften halte, dass ich mit einer Teilnahme zum Aufbauseminar rechnen muss.
Durch meine Tat heute werden aus den 8 Punkten 11, aber eigentlich muss man doch erst ab 14 Punkten zum Seminar....alles davor soll meines wissends freiwillig sein.
Ist also der Satz: "Wenn Sie sich in Zukunft nicht an die Verkehrsvorschriften halten, müssen sie mit einer Teilnahme zum Aufbauseminar rechnen" nur Angstmacherei, weil ich ja erst ab 14 Punkten dahin MUSS??
Über Eure Antworten würde ich mich echt freuen :-)
Liebe Grüße
Kevin