Hallo!
Ich hab mal eine Frage zum Thema Alkohol und JuschG.
Ich bin 16, komm aus Dresden und wollte mir während meines Urlaubs an der Ostsee 4 Flaschen Bier kaufen. Die Verkäuferin schaut auf mein Perso und sagte mir dann (nicht sehr freundlich) ich dürfe unter 18 nur 2 Flaschen kaufen. Nun komm ich mir ein wenig ver*rscht vor, zuhause ist mir sowas noch nie passiert das mir der Verkäufer bzw. die Verkäuferin sagt ich dürfe nur 2 Bier kaufen. Ich muss wohl annehmen das die denken das ich nach mehr als 2 Flaschen völlig im Delirium bin und randalier oderso?!
Ich hab nigendswo im JuschG gelesen das es da eine Beschränkung gibt, deswegen wollt ich fragen ob es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Gesetze zum Thema Alkohol gibt oder ob das einfach völlig willkürlich war? Denn Freunde berichteten mir das ihnen, ebenfalls an der Ostsee und in einer Filiale des Supermarktes, gesagt wurde sie dürfen nur 3 Flaschen kaufen.
Das verwirrt mich ein wenig, ich wollt nur mal wissen ob die das überhaupt dürfen oder ob es nur willkürlich war :)