In meinem Bad ist durch einen Defekt an der Dusche ein Wasserschaden entstanden! Sachverhalt ist bereits geklärt, Vermieterin muß die Kosten übernehmen! Nun ist es aber so das ich immer erst Nachmittags zu Hause bin. Muß ich nun die Handwerker in die Wohnung lassen wenn ich nicht zu Hause bin? Das will ich nämlich ganz und gar nicht. Kann die Vermieterin darauf bestehen weil Dringlichkeit besteht??? Wäre sehr dankbar wenn mir jemand weiterhelfen könnte! Und kann ich Mietminderung verlangen, da ich dann eine ganze Zeit mein Bad (Dusche etc.) nicht nutzen kann!?