Also bei dem Wohnraum handelt es sich um ein paar Räume auf dem Dachboden. Die Räume haben meine Tanten mal benutzt um ein Teil ihrer Möbel unterzustellen.. Die stehen auch immer noch da und werden von ihm benutzt. Von Miete war da auch nie die Rede. Meine Tante wollte auch nie vermieten. Hat ihm lediglich die Räume zur Verfügung gestellt bis er dann eine Wohnung gefunden hat. Nur als er dann erstmal dort oben war hat er sich auch nicht mehr um eine eigene Wohnung gekümmert. Sind diese Online Kanzleien denn kostenlos?? Und wo kann man die dann finden??

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1/3 Erlassung der Haftstrafe

Hallo alle zusammen,

ich habe ein großes Problem. Ein guter Bekannter von mir ist zu 30 Monaten Haft wegen Drogen verurteilt worden. Er hat dann einen Antrag auf Prüfung vorzeitiger Entlassung gestellt. Er hat dann auch einen Prüfungstermin für den 19.09.12 bekommen. Nur am 10.09.12 hat man dann in seiner Zelle 2 Gramm Gras gefunden. Woraufhin er dann auch gleich wieder in die geschlossene Haftanstalt gekommen. Er bestreitet das ihm das Gras gehört. Was ich ihm auch glaube. Untersuchungen haben auch ergeben das er keine Drogen genommen hat.

Nun hat er auch am 19.09.12 den Anhörungstermin beim Richter gehabt. Der hat ihm dann auch das letzte Drittel seiner Haftstrafe erlassen. Das hat der Richter ihm dann auch mündlich schon mitgeteilt. Nun wartete er in der Haftanstalt nur noch auf das schriftliche Urteil- Das dann nun endlich am 11.10.12 mit dem Datum vom 20.09.12 in der Haftanstalt eingetroffen ist. Der Rest der Strafe würde also erlassen wenn die Frist abgelaufen wäre das die Staatsanwaltschaft eInspruch einlegen könnte. Normal kann man doch nur innerhalb 14 Tage nach der Urteilsverkündung Einspruch einlegen. Oder sehe ich das falsch?? Mein Bekannter ist nun völlig mit den Nerven am Ende. Zumal man ihm in der Haftanstalt auch nichts dazu sagt.

Auch komisch ist das meinem Bekannten das ganze ersparte und im offenen Vollzug verdiente Geld bis auf ca 200 € gepfändet wurde. Zumal man ihm frühjer immer gesagt hatte das er bei Haftentlassung einen Anspruch auf ca 1400 € hätte.

Darum wende ich mich nun an Euch. Vielleicht wüßt ihr ja mehr dazu. Könnt mir dazu was sagen.

Vielen Dank im voraus.

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@ skyfly71,

es ist ja richtig das das Gericht ein Urteil wegen einer neuen Straftat jederzeit wiederrufen kann. Nur bei der Verhandlung lag ja die angeblich neue Straftat schon vor. Da verstehe ich dann nicht das der Richter trotzdem das letzte Drittel der Haft zur Bewährung ausgesetzt hat. Wie lange muß man denn mit so einem Wiederspruch bzw. einem Einspruch seitens der Staatsanwaltschaft rechnen??

@ knurri,

es war ja bekannt das ihm das Geld gepfändet würde. Das wurde meinem Bekannten ja auch so mitgeteilt. Nur wurde da immer von einem nichtpfändbaren Teil von ca 1400 € gesprochen. Aber nun sind es halt nur noch ca 200 € die ihm geblieben sind. Das ist schon ein sehr großer Unterschied.

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