Hallo, ich hoffe ich finde hier einige hilfreiche Antworten in entsprechenden Foren oder bei google habe ich nichts gefunden...
Mein Verlobter wurde zu 7 jahren Verurteilt, die 9 monatige U-Haft wird angerechnet also hat er noch 6 jahre, 3 monate. Bei guter Fuehrung kommt er bei 2/3 raus ca. 4,2 Jahre.
Meine Frage ist darf er nach der Freilassung in Deutschland bleiben sein Aufenthaltstitel laeuft im September ab, kann er auch waehrend der Haft abgeschoben werden? Wenn er bei 2/3 raus kommt, bekommt er den Rest auf bewaehrung? Wenn ja, soviel ich weiss darf man das Land nicht verlassen wenn man auf Bewaaehrung ist, stimmt das?
Natuerlich will ich meinen Verlobten auch heiraten(aus Liebe) aber kann er trotz eventueller Abschiebung in Deutschland bleiben wenn wir verheiratet sind?? Oder muss er trotz Deutscher Ehefrau in die Staaten?
UND : werden die 2/3 mit 7 jahren verrechnet oder die 6,3 jahre (- U-haft) ?!??!