Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin 17 Jahre alt und wende mich an Sie, weil ich dringend rechtlichen Rat zum Nachteilsausgleich in der gymnasialen Oberstufe benötige. Leider bin ich Schüler und kann mir keine anwaltliche Beratung leisten, hoffe jedoch auf Ihre Unterstützung.

Ich habe eine ärztlich diagnostizierte Aufmerksamkeitsstörung (ADS, ICD-10: F90.0) sowie eine Lese- und Rechtschreibstörung (ICD-10: F81.1). Mein Arzt hat mir ein Gutachten ausgestellt, in dem er ausdrücklich empfiehlt, dass mir ein Nachteilsausgleich gewährt wird. Der Arzt schlägt konkret folgende Maßnahmen vor:

• Verlängerte Bearbeitungszeiten bei Klausuren

• Anpassung der Aufgabenformate zur Berücksichtigung meiner Einschränkungen

• Keine Bewertung der Rechtschreibung, wenn sie nicht Prüfungsinhalt ist

Trotz dieser Diagnose und Empfehlung verweigert meine Schule den Nachteilsausgleich. Die Lehrer argumentieren, dass es in der Oberstufe keinen Anspruch darauf gibt. Ich habe mich bereits informiert und finde Widersprüche in den Aussagen der Schule, bin aber unsicher, wie ich weiter vorgehen soll oder ob ich im Recht bin.

Ich hoffe, Sie können mir eine Einschätzung geben, ob mir der Nachteilsausgleich rechtlich zusteht und welche Schritte ich unternehmen könnte.

Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen