Der Busfahrer unterliegt der Beförderungspflicht nach § 22 des Personenbeförderungsgesetzes, selbst wenn du schwarz fahren würdest, dürfte er dich nicht rausschmeißen. In deinem Fall bedeutet das, dass du auf jeden Fall mitfahren darfst, aber dafür entweder eine Fahrkarte lösen musst, oder die Anzeige wegen Schwarzfahrens erst einmal hinnimmst und die richtige Monatskarte später nachreichst. Selbst in diesem Fall musst du in aller Regel aber eine Bearbeitungsgebühr zahlen, die abhängig vom Verkehrsunternehmen ist. Lässt der Busfahrer dich dennoch nicht mitfahren ist er der Nötigung strafbar.

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*Gleichstrom, Entschuldigung. Gleich zweimal verschrieben.

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