Moin.
Wenn es mit Käuferschutz zurückgezahlt würde, gibt es da keine Diskussion. Das Geld wurde zurückgezahlt, du hast es schwarz auf weiß.
Wenn du ohne Anmeldung dort nicht erscheinst, könnte dich die Polizei abholen. Du kannst aber anfragen, ob du dich schriftlich dazu äußern kannst. Dann musst du nicht zur Dienststelle.
Generell übernimmt das die Rechtsschutzversicherung, wenn du eine hast. Auf Staatskosten bekommst du dafür aber keinen Anwalt. Brauchst du in der Regel aber auch nicht, solange es nicht vor Gericht geht.
Du bist beschuldigt einer Straftat. Grundsätzlich brauchst du jetzt nichts mehr machen, was bei deiner Überführung helfen könnte. Dann ermittelt die Polizei aber weiter. Wenn du Beweise für deine Entlastung hast, bring die zu Ausdruck. Aber nur die.
Theoretisch ja. Sollte es aber zu einer Verurteilung kommen, sind es höchstens Sozialstunden oder eine Geldstrafe. Das ist dann auch so niedrig, dass es dann nicht Mal in deinem Führungszeugnis vermerkt wird.
Frage: Wieso zeigt man einen wegen einem Controller an? Ist ja richtig Kernbehindert