Das geht ganz einfach mit einem SVerweis

/watch?v=kxiyNi3f4KM

http://www.online-excel.de/excel/singsel.php?f=9

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in solchen Fällen steht dir theoretisch Wohngeld zu. Erkundige dich am besten bei der Wohngeldstelle nach deinem speziellen Fall.

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Da kommt alles drauf was wichtig ist. Ein Dritter sollte anhand des Handouts über ein ihm unbekanntes Thema begreifen können.

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Vertrag ist Vertrag, da kannst du natürlich drauf bestehen. Du musst dem Vermieter hierfür aber eine angemessene Frist einräumen. Sollten dir in dieser Zeit Kosten entstehen muss hierfür der Vermieter aufkommen. Sind die Mängel auch nach Ablauf der Frist nicht beseitigt, kannst du selbst aktiv werden und jemanden für die Arbeiten beauftragen und die Kosten dann vom Vermieter erstatten lassen.

Bei solchen Dingen aber auf jeden Fall Rücksprache mit einem Anwalt oder dem Mieterbund halten!!

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