Hallo,
ich habe die Möglichkeit bekommen, ein einjähriges Praktikum in Dubai abzulegen. Ich habe bereits eine Berechtigung der Ausreise für ein Jahr vom Ordnungsamt erhalten. Jetzt hat mir die Firma in Dubai mitgeteilt, dass sie mir dafür einen Resident Visa beantragen müssen. Somit bekomme ich eine zweite Aufenthaltsgenehmigung in meinem Reisepass geklebt.
Ist es nach dem deutschen Recht okay, wenn ich zwei Aufenthaltsgenehmigungen in meinem Pass habe oder gibt es dann Probleme? Ich will nur nicht, meinen Niederlassungserlaubnis verlieren zumal ich den deutschen Pass beantragt habe und weiterhin in Deutschland leben und mein Master Studium fortsetzen möchte.
Weiß jemand Näheres?
Danke