Das mit den Löchern war schon in den 80ern modern und wir haben alle ausgelacht, die mit der Schere ein Loch in die Jeans geschnitten haben. Wenn die Löcher nicht natürlich "erarbeitet" werden, dann kann man echt wirkende Löcher am besten damit selbst machen, indem man eine Feile benutzt und die Löcher feilt. Bitte nicht die Schere verwenden!

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Wenn noch Schulpflicht besteht gibt es folgende Möglichkeiten, die ich sehe. Ist es gerechtfertigt, dann musst du dir mehr Mühe geben und ordentlich arbeiten.
Ist es nicht gerechtfertigt, dann suche das Gespräch mit dem Vertrauenslehrer. Ich habe bei einem ungerechtfertigten Verweis einfach meiner Mutter die Sachlage erklärt und sie stand hinter mir. Ich habe mit ihr damals die weitere Vorgehensweise besprochen. Ich weiß aber natürlich nicht, ob du mit deinen Eltern gut klar kommst. Und als dritte Möglichkeit gäbe es noch einen Schulwechsel.
Alleine auf dich gestellt wirst du aber nicht viel machen können, außer das, was die Lehrkraft will.

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Wen du eine C3 Okarina hast, ist der tiefste Ton C3. Das A und H darunter gibt es nicht. Bei Thomann habe ich diese Bezeichnung auch gesehen, aber normalerweise sind auf tiefsten Ton C Soprano, Tenor, Großbass und auf tiefsten Ton F Sopranino, Alto und Bass. C3 Alto ist also eigentlich eher seltsam und verwirren.
Aber C3 ist dann in C und tiefer Töne gehen nun einmal nicht. Eine Okarina lässt sich auch im Gegensatz zur Blockflöte nicht überblasen, um den Tonumfang zu vergrößern. Der Tonumfang wird also bei der Okarina unter anderem durch die Anzahl der Löcher bestimmt. Ich kenne Modelle zwischen 4 und 12 Löchern (sofern wir bei einer Luftkammer bleiben - ich kenne auch welche mit bis zu 3 Luftkammern). Leider schreibst du nicht, wie viele Löcher deine Okarina hat.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Die Antwort von GhProGamer93 ist relativ richtig (nur gilt es in der Regel bei Blockflöten mit deutscher Griffweise, Okarinas haben selten barocke Griffweise).

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Nur Treffen ist völlig egal, so lange keine gerichtliche Entscheidung aus welchen Gründen auch immer, etwas anderes sagt. Sollte es intim werden ist mein letzter Stand, dass das unter 14 illegal ist, zwischen 14 und 16 nur auf Antrag verfolgt wird (es also durch die Anzeige des Vaters unterbunden werden kann), ab 16 sollte es da keine Probleme mehr geben. In gleichgeschlechtlichen Beziehungen war die Grenze mal 18. Ob das inzwischen gefallen ist, weiß ich nicht, ich bin kein Anwalt - so ist meine Aussage bitte auch zu werten.

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Es gibt die Antike, das Mittelalter und die Neuzeit. Somit haben wir die Neuzeit seit dem Mittelalter. Alles andere sind Unterteilungen der Neuzeit, meist aus verschiedenen Gesichtspunkten, sei es technischer oder stilistischer Natur. Das nur als Ergänzung, was Fox1013b geschrieben hat.

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