Antwort
Nachtrag: jedem ist klar, dass der Vermieter die Wohnung betreten muss, und dieses auch darf. Jedoch denke ich nicht, dass er mit dem von B zuruckgegebenen Schlüssel einfach in die von A bewohnte Wohnung zu gehen, ohne A vorher zu informieren. Das ist hier das Problem. Nicht dass jemand den Zutritt für reperaturen verweigert.