Hallo ihr Lieben,
Ich bräuchte einen Rat bezüglich meines Mietvertrages. Da ich seit einer Woche versuche die Münchener Mietberatung zu erreichen, es aber leider nie funktioniert hat, versuche ich es mal auf anderem Wege.
Ich hoffe sehr dass jemand ein wenig mehr Ahnung davon hat und mir helfen kann. Dazu würde ich einfach die Passage aus meinem Mietvertrag zitieren. Es betrifft die Kündigung.
"Die Mindestmietdauer beträgt 4 Monate und verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn das Zimmer vom Hauptmieter oder vom Untermieter gekündigt wird"
"Der Untermieter (ich) oder Hauptmieter können nach der Mindestmietdauer 2 Wochen vor Monatsende kündigen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es.nicht auf.die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreiben an."
"Die Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften "
"Kündigung muss schriftlich erfolgen. Des weiteren gelten die gesetzlichen Vorschriften "
So. Der Mietvertrag hat am 6.09. Begonnen. Die Frage die sich mir stellt gelten jetzt die 3 Monate Kündigungsfrist oder nicht? Weil ich bin ja derzeit noch im Mindestmietvertrag.
Danke und liebe grüße :)