Hauptverfahren Mahnverfahren Internetbetrug

Hallo liebe Leute, gibt es hier Rechtsanwälte oder juristisch Erfahrene ? :)

Ich wurde im Februar 2013 im Internet bei Ebay Kleinanzeigen betrogen (ich habe bezahlt aber nie Ware erhalten). Ich hatte Anzeige bei der Polizei erstellt. Im Dezember 2013 erhielt ich dann ein Schreiben der Staatsanwaltschaft: "....wird von der Verfolgung folgender Taten abgesehen.... Die zu erwartende Strafe fällt angesichts der in diesem Verfahren verfolgten Taten nicht erheblich ins Gewicht."

Daraufhin habe ich der Staatsanwaltschaft geschrieben, dass ich gerne die Adresse des Angeklagten haben möchte, da ich ein privates Mahnverfahren einleiten möchte. Gestern ging m ein Schreiben der Staatsanwaltschaft ein. Darin steht nicht nur die Adresse sondern: - Die Anlageschrift - Zwei DIN A 4-Seiten weiterer von ihm durchgeführter Betrugsfälle (mit Name, Datum und Wert des finanziellen Schadens) - Zwei DIN A 4-Seiten von Zeugenaussagen - Zwei DIN A 4-Seiten mit Informationen zur Person, u.a. weitere begangene Straftaten

Zum Schluss steht nicht drin, dass der Angeschuldigte geständig ist. Des Weiteren steht drin:

"Ich erhebe die öffentliche Klage und beantrage, 1. das Hauptverfahren zu eröffnen und 2. dem Angeschuldigten XXX XXX einen Pflichtverteidiger zu bestellen"

Nun meine Frage: Muss ich nun überhaupt ein Mahnverfahren einleiten. Ich finde das hört sich so an als ob er eh vor Gericht muss. Oder sollte ich es einleiten, da im ersten Schreiben stand, dass von der Tat abgesehen wird.

Sorry für den langen Text. Es wäre super wenn sich jemand ein bisschen damit auskennt und mir helfen kann.

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Schreibfehler: Zum Schluss steht noch drin, dass der Angeschuldigte geständig ist

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