Antwort
Doch, Du kannst über das Arbeitsamt immer noch einen Existenzgründungszuschuss beantragen, Du musst jedoch formlos erklären, dass Du bisher nur geringfügig selbständig tätig warst (unter 15 Std.) bzw. dass Du zwar bereits eine Gewerbenummer hast, dies jedoch gerade ruht. Voraussetzungen für einen Existenzgründungszuschuss sind noch 90 Tage auf Arbeitslosengeld I Anspruch haben. Der Zuschuss wäre dan